AGB - Landgasthof Grossteil in Giswil
Hier finden Sie Informationen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedigungen, sowie unsere Bankverbindung.
AGB, Bankverbindung, allgemeine Geschäftsbedingungen
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Bankverbindung & AGB

Hier finden Sie Informationen zu unserer Bankverbindung, sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bankverbindung

Obwaldner Kantonalbank
Bahnhofstrasse 2
6061 Sarnen
IBAN CH76 0078 0013 0564 0830 9
Konto 60-9-9
BC-Nr. 780
Bic Code OBWK CH22


Zungunsten von
Herr Christian Halter
Wirtschaft Grossteil
6074 Giswil

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stornierung von Gästezimmern

bis 2 Wochen vor Anreise
entstehen bei der Stornierung Ihres Gästezimmers keine Kosten


danach
berechnen wir 100% des Zimmerpreises während zwei Nächten (falls mehrere Nächte gebucht)


bei booking.com gelten andere Richtlinien

Allgemeine Richtlinien bei Banketten

Menüvorschläge
Unsere Menüvorschläge gelten für Bankette ab 10 Personen (alle Teilnehmer essen dasselbe Menü). Bei kleinerer Personenanzahl empfehlen wir Ihnen unsere a la carte Karte oder eine kleine Menüauswahl, falls Sie sich für Ihre Gäste nicht für ein einheitliches Menu entscheiden möchten.

Getränke
Für mitgebrachte Weine berechnen wir ein Zapfengeld von CHF 28.00 pro Flasche

Preise
Preisanpassungen auf Grund von saisonalen Angebotsschwankungen behalten wir uns vor. Preise inkl.  8.1% Partyservice 2.6% Zimmer 3.8%

Blumendekoration
Blumen-Arrangements bestellen wir für Sie auf Wunsch bei einem Gärtner. Preise je nach Saison und Blumenauswahl. Wünschen Sie einfache Frischblumen verrechnen wir den Selbstkostenpreis plus eine Bereitstellungspauschale von CHF 60.00/h. Bei speziellen Wünschen Preise je nach Arbeits- und Materialaufwand.

Zeitumfang
Ein Anlass, der länger als 24 Uhr dauert, muss mit dem Wirt abgesprochen werden. Vielen Dank. Regelung bei Verlängerung: bis 1 Uhr gratis / ab 1 Uhr berechnen wir eine Pauschale von CHF 60.00 plus CHF 30.00 pro Arbeitskraft und angebrochene Stunde. Eine Verlängerung ist maximal bis 4 Uhr möglich, damit den Mitarbeitern angemessene Ruhezeiten gewährt werden können und die Räumlichkeit für den folgenden Arbeitstag bereitgemacht werden kann.

Rechnungsstellung
Wir bitten Sie, die genaue Personenzahl bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Zahl gilt als verbindlich und ist die Grundlage zur Rechnungsstellung. Steigt die Teilnehmerzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl, so wird die tatsächliche Zahl verrechnet. Ebenfalls bitten wir um eine genaue Angabe der Ankunft. Eine Differenz von einer halben Stunde tolerieren wir gerne. Den Mitarbeiteraufwand für eine gröbere Verspätung erlauben wir uns in Rechnung zu stellen.

Schwierig zu kalkulieren sind Leidessen. Bei Traueressen verrechnen wir die vereinbarte Anzahl der Mahlzeiten. Auch wenn viel mehr Gäste kommen, werden diese natürlich bewirtet und dann nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Je nach Menüwahl kann eine Wartezeit entstehen.

Bezahlung Bankett
Bar/EC-Karte/per Rechnung (netto innert 30 Tage)
Kreditkarten und Twint nehmen wir zur Bezahlung von Banketten nicht an.

Raummiete/Beamer
Schwingerstube CHF 50.00/Saal CHF 200.00
Die Raummiete entfällt bei einer Essenskonsumation aller Gäste (Schwingerstube ab 10 Pers./Saal ab 40 Pers.) Bei ortsansässigen Vereinen wird keine Raummiete erhoben. Eine Leinwand kann im Saal gratis zur Verfügung gestellt werden. Die Beamermiete beträgt CHF 50. Bitte prüfen Sie vorgängig die Anschlüsse. Miete der Mikrophonanlage im Saal CHF 50.00

Probeessen
Wünschen Sie vorgängig ein Probeessen ist dies auf Anfrage und Anmeldung möglich zum angegebenen Preis. Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Menü für eine kleine Personenanzahl (2-6) machbar ist. (z.B. Braten, Gratin, spezielle Desserts)

Versicherung

Der Gast haftet für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Gäste verursacht werden, ohne dass der Landgasthof Grossteil dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom Gast, Veranstalter, Referenten oder Dritten eingebrachten Sache, Kleider oder Materialien wird seitens Landgasthofs Grossteil jede Haftung wegbedungen.